Kleinkram: Martin Compart, Robert B. Parker, Michael Connelly, Online-Petition gegen Internetsperre

Martin Compart hat die Fortsetzung seines Debüt „Der Sodom-Kontrakt“ geschrieben und was er über „Die Lucifer Connection“ verrät, klingt verdammt gut.  Außerdem schreibt er schon an seinem dritten Roman. Weil es Ärger mit dem Verlag gab, überlegt Martin Compart jetzt, wie er die Geschichte veröffentlicht.

Spenser-Erfinder Robert B. Parker bringt uns mal wieder auf den neuesten Stand mit seinen Veröffentlichungen (wie immer: viele in den kommenden Monaten), den Jesse-Stone-Verfilmungen und er hat auch eine erfreuliche Neuigkeit:

we are in negotiation for a remake of the SPENSER: FOR HIRE series to be produced by SONY/DREAMWORKS, and shown on TNT

Yeah, bei den ganzen CSI- und Polizeiserien („Monk“, „Psych“ und „The Mentalist“ sind alle Polizeiberater) vermisse ich schon seit langem eine richtige Privatdetektivserie.

Michael Connelly verrät einiges über sein neues Buch „The Scarecrow“:

Unser Wirtschaftsminister hat Probleme, seine Gedanken über die Internetsperre und die Unterzeichner der Petition in verständlichen Sätzen auszudrücken und macht stattdessen auf Dadaismus.

Und jetzt ab zum Bundestag und die Online-Petition gegen die Internetsperre unterzeichnen. Die für eine Beratung notwendigen 50.000 sind schon geknackt. Das nächste Ziel ist 100.000 Unterzeichner.

Der Text:

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

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